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Der Service soll sparen helfen – aber nur auf Seiten der Versicherung.
Durch den intensiven Wettbewerb der Versicherungen untereinander um immer günstigere Prämien, ist das Unfallschadengeschäft für viele Versicherer kein Geschäft mehr. Kurz, viele Versicherer zahlen drauf. Um die roten Zahlen wieder schwarz zu kriegen, erfanden sie die sogenannte Schadensteuerung.
Motto: Wenn schon der Crash nicht zu vermeiden ist, lassen sich doch die Kosten drücken, z.B. mit günstigen Werkstattreparaturen. Dazu muss der Unfallwagen in eine Werkstatt gebracht werden, die nach den Vorgaben der Versicherungen arbeitet und damit günstiger als andere repariert. Wie kriegt man den Kunden dazu? Über ein Rundum-Sorglos-Angebot. Der Autofahrer muss nur eine Hotline anrufen, die komplette Schadenabwicklung übernimmt die Versicherung.
Mit der Übergabe der Schadenabwicklung an die Versicherung geben Sie als Fahrzeughalter alle Möglichkeiten aus der Hand, die Ihnen im Schadenfall zustehenden Rechte auch durchzusetzen. Denn die Versicherungen sind nicht an der Durchsetzung Ihrer Rechte interessiert. Ganz im Gegenteil: Da Ihre Rechte alle mit Leistungen der Versicherung verbunden sind, versuchen diese die Ansprüche erst gar nicht ans Licht treten zu lassen.
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Vielen Autofahrern ist im konkret eintretenden Schadenfall aufgrund der unüberschaubaren und vielleicht auch hektischen Situation gar nicht bewusst, welche Rechte und Ansprüche sie insbesondere im Haftpflichtschadenfall (unverschuldeter Schaden) haben.
Hier seien nur schlagwortartig folgende genannt: Freie Werkstatt wahl, freie Gutachterwahl, Ersatzwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung, Wertminderungsanspruch und, was viele gar nicht wissen, freie Wahl eines Rechtsanwaltes zu Lasten der Versicherung, um sicherzustellen, dass alle Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden.
Im Kaskoschadenfall (selbstverschuldeter Schaden) erleben viele Fahrzeughalter eine Situation, an die Sie bei Abschluss Ihrer Versicherungspolice, die sie meist vor vielen Jahren abgeschlossen haben, in ihrer Auswirkung aber nicht gedacht haben, da eine möglichst günstige Prämie im Vordergrund der Entscheidung stand.
Die Versicherung teilt Ihnen mit, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht in der Werkstatt ihres Vertrauens reparieren lassen dürfen. Vielmehr muss das Fahrzeug in einer sogenannten Vertragswerkstatt der Versicherung repariert werden. Hierbei muss es sich aber nicht um eine autorisierte Vertragswerkstatt eines Fahrzeugherstellers handeln. Es handelt sich oft um freie Werkstätten, die einen Vertrag mit der entsprechenden Versicherung abgeschlossen haben – darum der hier meist falsch verstandene Ausdruck „Vertragswerkstatt“. Aber auch in diesem Fall findet Ihr Serviceberater eine Lösung. Garantiert.
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